Bischofsweihen und Kirchenrecht

Nach dem kanonischen Recht der katholischen Kirche (CIC 1983, Kanon 1382) ist eine Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat unzulässig, d. h. illegal und daher verboten. Sie zieht die automatische Exkommunikation sowohl des Weihenden als auch des Geweihten nach sich. Mitkonsekratoren sind von dieser Strafe ausgenommen, da der Gesetzestext sie nicht erwähnt. Kanon 1329 besagt lediglich, daß sie mit Exkommunikation bestraft werden können (vgl. Codex Iuris Canonici, kommentiert von der Universität Salamanca).

Ob es sich bei dieser Handlung um eine spalterische oder lediglich um eine rechtswidrige Handlung handelt, hängt von der Absicht und dem Kontext ab.

Hier die wichtigsten Unterscheidungen gemäß Lehre und Recht:
• Unzulässig und gültig: Die Weihe ist gültig, aber unzulässig, da das Mandat des Papstes für ihre Rechtmäßigkeit erforderlich ist.
• Schismatisch: Dies ist der Fall, wenn die Weihe in offener Rebellion gegen die Autorität des Papstes erfolgt, seinen Primat und die prinzipielle Notwendigkeit seiner Autorisierung in Frage stellt und somit die sichtbare Einheit der Kirche bricht.
• Position der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX): Die FSSPX vertritt die Auffassung, daß solche Weihen (wie 1988) nicht schismatisch sind, da sie ohne die Absicht eines formellen Bruchs mit dem Papst und in einem klaren „Notstand“ zur Bewahrung des traditionellen Glaubens vollzogen werden.
Fazit: Während das Kirchenrecht die Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat mit Exkommunikation bestraft (can. 1382), hängt die Bezeichnung als „schismatisch“ von einem formalen, nicht von einem materiellen Bruch der kirchlichen Gemeinschaft ab. Dies trifft auf die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) nicht zu, die den Primat des Petrus ausdrücklich anerkennt und ihn im Messkanon zitiert (siehe Anmerkung). Der Heilige Stuhl kann daher eine solche Handlung nicht ohne schwere und beschämende Ungerechtigkeit als schismatisch betrachten. Die Exkommunikation selbst wäre ungültig, da die Krise in der Kirche so groß ist, daß das Seelenheil, das über allen Gesetzen steht, weiterhin oberste Priorität hat.

(Anmerkung) Die gesamte Geschichte der Kirche zeigt, wie wichtig dieses Erwähnen des Papstes und des Bischofs im Messkanon von den ersten Jahrhunderten an ist. Man nennt dieses ein Diptychon; es bedeutet die Anerkennung des Primats Petri.